Aktualisierte Förderrichtlinien ab 1.12.2025
Ab dem 1. Dezember 2025 gelten für das Förderprogramm INkonzept aktualisierte Richtlinien!
INkonzept-Förderrichtlinien ab 1.12.2025
Der Geschäftsführende Ausschuss des Diözesanrats hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2025 die überarbeitete Fassung der Förderrichtlinien für das INkonzept beschlossen. Sie wurden am 17. November im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und treten am 1. Dezember 2025 in Kraft. Die Richtlinien ersetzen die bisherigen Richtlinien.
Wichtige Neuerung: Fristen bei der Antragsstellung, Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises!
Am Antragsverfahren selbst ändert sich nichts Grundlegendes.
Das heißt, um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das Formular „INkonzept-Antrag“ vollständig aus und senden ihn an das für Sie zuständige Caritas-Zentrum.
Allerdings gelten ab dem 1.12.2025 Fristen, bis wann der Antrag gestellt werden kann, bis wann die bewilligte(n) Maßnahme(n) stattgefunden haben müssen, sowie bis wann der Verwendungsnachweis im zuständigen Caritas-Zentrum eingereicht sein muss.
- Antragstellung: bis 31. Oktober
- Abschluss der Maßnahme: bis 31. Dezember
- Einreichung Verwendungsnachweis: bis 31. Januar des Folgejahres
WICHTIG: Sollten der 31. Oktober oder der 31. Januar jeweils auf einen Sonntag fallen, ist die letztmögliche Abgabe des Antrags bzw. Einreichung des Verwendungsnachweises am Freitag davor.
Die Adressen der Caritas-Zentren und des Caritasverbands für Stuttgart finden Sie hier.
Antragsformular und Verwendungsnachweis
Zum Herunterladen ab dem 1.12.2025
Antragsformular [PDF zum Ausdrucken]
Antragsformular – INTERAKTIV [PDF zum Ausfüllen am PC]*
Verwendungsnachweis 2026 [PDF zum Ausdrucken]
Verwendungsnachweis 2026 – INTERAKTIV [PDF zum Ausfüllen am PC]*
* Wenn die blauen Felder zum Ausfüllen nicht sichtbar sind, speichern Sie die Datei.
Wenn Sie die gespeicherte Datei öffnen, können Sie die Felder ausfüllen.
Wissenswertes
Merkblatt ab 1.12.2025 - Was wird gefördert und was nicht?
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