Neue Förderrichtlinien ab 2024

Ab 2024 gelten für das Förderprogramm INkonzept neue Richtlinien!

INkonzept-Förderrichtlinien ab 2024

Diese neuen Förderrichtlinien wurden in der Diözesanratssitzung am 6. Mai 2023 vom Gremium beschlossen. Sie wurden am 15. Oktober im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Wichtigste Neuerung ist dabei die Vereinfachung des Antragsverfahrens!

Weitere Neuerung, das komplette Antragsverfahren wird künftig über die Caritas-Regionen und den Caritasverband für Stuttgart abgewickelt.

Das heißt, um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das Formular „INkonzept-Antrag“ vollständig aus und senden ihn an das für Sie zuständige Caritas-Zentrum.

Die Adressen der Caritas-Zentren und des Caritasverbands für Stuttgart finden Sie hier.

Antragsformulare und Verwendungsnachweis ab 2024

Zum Herunterladen

Antragsformular 2024 [PDF zum Ausdrucken]
Antragsformular 2024  [PDF zum Ausfüllen am PC]*

Verwendungsnachweis 2024 [PDF zum Ausdrucken]
Verwendungsnachweis 2024 [PDF zum Ausfüllen am PC]*

ACHTUNG für Verwendungsnachweise Antragsjahr 2022 oder 2023 bitte folgende Formulare verwenden!

Verwendungsnachweis 2023 [PDF zum Ausdrucken]
Verwendungsnachweis 2023 [PDF zum Ausfüllen am PC]*

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Wissenswertes

Merkblatt - Was wird gefördert und was nicht?
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