Neue Förderrichtlinien ab 2024
Ab 2024 gelten für das Förderprogramm INkonzept neue Richtlinien!
INkonzept-Förderrichtlinien ab 2024
Diese neuen Förderrichtlinien wurden in der Diözesanratssitzung am 6. Mai 2023 vom Gremium beschlossen. Sie wurden am 15. Oktober im Kirchlichen Amtsblatt veröffentlicht und sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Wichtigste Neuerung ist dabei die Vereinfachung des Antragsverfahrens!
Weitere Neuerung, das komplette Antragsverfahren wird künftig über die Caritas-Regionen und den Caritasverband für Stuttgart abgewickelt.
Das heißt, um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das Formular „INkonzept-Antrag“ vollständig aus und senden ihn an das für Sie zuständige Caritas-Zentrum.
Die Adressen der Caritas-Zentren und des Caritasverbands für Stuttgart finden Sie hier.
Antragsformulare und Verwendungsnachweis ab 2024
Zum Herunterladen
Antragsformular 2024 [PDF zum Ausdrucken]
Antragsformular 2024 [PDF zum Ausfüllen am PC]*
Verwendungsnachweis 2024 [PDF zum Ausdrucken]
Verwendungsnachweis 2024 [PDF zum Ausfüllen am PC]*
ACHTUNG für Verwendungsnachweise Antragsjahr 2022 oder 2023 bitte folgende Formulare verwenden!
Verwendungsnachweis 2023 [PDF zum Ausdrucken]
Verwendungsnachweis 2023 [PDF zum Ausfüllen am PC]*
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Wenn Sie die gespeicherte Datei öffnen, können Sie die Felder ausfüllen.
Wissenswertes
Merkblatt - Was wird gefördert und was nicht?
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