Die Idee des INkonzept

Im Vordergrund des Förderprogramms INkonzept steht die Wertschätzung und Würdigung der ehrenamtlich Engagierten, die sich in Gruppen sozial einbringen und die Teilhabe von Menschen am christlichen und gesellschaftlichen Leben fördern. Damit möchten wir Ihnen nicht nur für Ihren Einsatz danken sondern Sie auch in Ihrem Engagement und in Ihrer Arbeit (be)stärken.

NEU: Bitte verwenden Sie die aktuellen Antragsformulare!

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Gruppen und Initiativen auf dem Gebiet der Diözese Rottenburg-Stuttgart, welche die Teilhabe von Menschen am christlichen und gesellschaftlichen Leben fördern.

  • Die Gruppe muss in ihrem ehrenamtlichen Engagement die Ziele und Werte der katholischen Kirche ausdrücklich unterstützten und mit den lokalen katholischen Strukturen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart zusammenarbeiten.
  • Die Gruppe muss aus mindestens fünf ehrenamtlich tätigen Personen bestehen.
  • Die Gruppe arbeitet mit mindestens einer Organisation außerhalb der katholischen Kirche zusammen, die das Ziel der Gruppe unterstützt.
  • Da die Bereitstellung der INkonzept-Förderung nicht dauerhaft (in derselben Höhe) zugesichert werden kann, können mit INkonzept-Mitteln keine festen Stellen gesichert werden. Daher gilt: aus INkonzept-Mitteln dürfen keine Stellenanteile bezahlt werden, sondern lediglich Honorare.

Der/die Antragstellende

  • Der/die Antragstellende muss in der Gruppe ehrenamtlich tätig sein und einen Wohnsitz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart haben.
  • Beides bestätigt der/die Antragstellende mit seiner Unterschrift im Antrag.
  • Hauptamtliche Kräfte können bei der Antragstellung helfen, die Verantwortung trägt aber die/der Antragstellende und muss über die Einzelheiten des Antrags und der Belege im Bilde sein.
  • Wie bzw. wofür die Fördermittel verwendet werden sollen, muss im Rahmen der Förderrichtlinien von der Gruppe festgelegt werden.

Antragstellung und Auszahlung der Fördersumme

  • Der Antrag muss VOR der Maßnahme gestellt und genehmigt werden. Rückwirkende Anträge werden NICHT gefördert!
  • Um die Verwendung der Mittel darzustellen, ist immer das Formular "Verwendungsnachweis" zu verwenden.
  • Kosten inkl. Belege sind nachzuweisen und spätestens am 15. Februar des Folgejahres bei der zuständigen Antragsstelle schriftlich zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen. 
  • Die Belege über die Ausgabe der INkonzept-Mittel sind von der rechnungsführenden Stelle drei Jahre lang aufzubewahren. Auf Verlangen sind die Ausgaben gegenüber der Diözese nachzuweisen.
  • Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach Abrechnung der genehmigten Mittel.

Adressaten des Antrags - An wen muss der Antrag geschickt werden?

  • Antrag kann nur einmal pro Kalenderjahr bis zum 31. Oktober bei den anerkannten Antragstellen gestellt werden.
  • Anerkannte Antragstellen sind die Caritasregionen des Caritasverbands der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V. und der Caritasverband für Stuttgart e.V.
  • Prüfung und Bewilligung findet in den jeweils zuständigen Antragsstellen statt.
  • Daher sind die Anträge und Verwendungsnachweise künftig dorthin zu schicken und nicht mehr an die Geschäftsstelle des Diözesanrats.

Wenn es Streit gibt

Im Beschwerdefall fungiert der INkonzet-Ausschuss als Schlichtungsstelle zwischen den antragstellenden Gruppen und der zuständigen Anstragsstelle.