Antragsverfahren

Wichtige Neuerung: Fristen bei der Antragsstellung, Abschluss der Maßnahme und Einreichung des Verwendungsnachweises!

Auf Grund vieler Rückmeldungen gibt es ab dem 1.12.2025 für das Förderprogramm INkonzept Fristen!

Am Antragsverfahren selbst ändert sich nichts Grundlegendes.
Schwerpunkt des Förderprogramms ist das soziale, caritative Engagement. Deshalb werden die Anträge auf INkonzept-Fördermittel weiterhin komplett über die Caritas-Regionen und den Caritasverband für Stuttgart abgewickelt.
Ab dem 1.12.2025 gelten jedoch Fristen, bis wann ein Antrag gestellt werden kann, die bewilligte(n) Maßnahme(n) abgeschlossen sein müssen und der Verwendungsnachweis im zuständigen Caritas-Zentrum eingereicht werden muss.

  • Antragstellung:                                              bis 31. Oktober
  • Abschluss der Maßnahme:                           bis 31. Dezember
  • Einreichung Verwendungsnachweis:         bis 31. Januar des Folgejahres

Um einen Antrag zu stellen, füllen Sie das Formular „INkonzept-Antrag“ vollständig aus und senden ihn an das für Sie zuständige Caritas-Zentrum.

VOR der Maßnahme

NACH der Maßnahme