INkonzept - Wir sagen Danke!

Wertschätzung und Würdigung der ehrenamtlich Engagierten

Ehrenamtliche tun viel für andere – innerhalb und außerhalb der Kirche. Dazu brauchen sie auch etwas für sich: ein schönes Gemeinschaftserlebnis, Spiritualität - das macht die Arbeit leichter und tut gut.

Bei dem Förderprogramm INkonzept steht deshalb die Wertschätzung und Würdigung der ehrenamtlich Engagierten im Vordergrund.
Damit möchten wir Ihnen nicht nur für Ihren Einsatz danken sondern Sie auch in Ihrem Engagement und in Ihrer Arbeit (be)stärken.

Aktualisierte Richtlinien

Die Richtlinien des INkonzept wurden aktualisiert. Sie gelten ab dem 1. Dezember 2025.

Die Idee und die Grundprinzipien bleiben, ebenso die Praxis und das vereinfachte Verfahren.
Aktualisiert wurde, wer und was gefördert wird und wer oder was von einer Förderung ausgeschlossen ist.

Bitte beachten – ab sofort gelten Fristen:

Antrag stellen: bis spätestens 31.Oktober

Anträge können immer nur bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres gestellt werden. Fällt der 31. Oktober auf einen Sonntag, so ist die letztmögliche Abgabe am Freitag vorher.

Maßnahme abschließen: bis spätestens 31. Dezember

Die Maßnahmen, für die ein Antrag gestellt und INkonzept Fördermittel bewilligt wurden, müssen bis zum 31. Dezember des Antragsjahres abgeschlossen sein. Maßnahmen bzw. Bewilligungen für Fördermittel können nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Konnte die Maßnahme nicht stattfinden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Verwendungsnachweis einreichen: bis spätestens 31. Januar des Folgejahres

Verwendungsnachweise müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres eingereicht werden. Fällt der 31. Januar auf einen Sonntag, so ist die letztmögliche Abgabe am Freitag vorher.


INkonzept-Föderrichtlinien ab 1.12.2025